Die Stiftungsaufsicht der Regierung von Schwaben hat den Jahresabschluss der Bürgerstiftung Bad Grönenbach 2020 ohne Beanstandungen genehmigt.
Da es die vergangenen Jahre nie Beanstandungen gegeben hatte, muss die Stiftung nunmehr den Jahresabschluss nur noch alle drei Jahre zur Genehmigung vorlegen.