Der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Bad Grönenbach

Zweck der Stiftung ist die Förderung von
a) Jugend- und Altenhilfe
b) Bildung und Erziehung
c) Wohlfahrtspflege
d) Öffentliches Gesundheitswesen
e) Völkerverständigung
f) Kultur, Kunst und Denkmalpflege sowie
g) Natur- und Umweltschutz

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) finanzielle Unterstützung der Gemeinwesenarbeit für die Bewohner und das soziale Umfeld der Wohnanlage in Bad Grönenbach nach dem Konzept „Lebensräume für Jung und Alt“ (vorrangiger zu erfüllender Zweck der Stiftung).
b) die Förderung einer erweiterten Gemeinwesenarbeit in der Marktgemeinde Bad Grönenbach.

Diese umfasst insbesondere

  • die nachhaltige Förderung bürgerschaftlichen Engagements,
  • die Vernetzung sozialer und bürgerschaftlicher Initiativen und Organisationen,
  • die gesellschaftliche Integration junger, alter, behinderter und kranker Menschen,
  • die Unterstützung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Sinne der Solidarität und Subsidiarität.

Die Stiftung kann auch bedürftige Personen selbstlos unterstützen.

Die Regierung von Schwaben hat am 26. November 2014 die „Bürgerstiftung Bad Grönenbach“ als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.