Zweck der Stiftung ist die Förderung von
a) Jugend- und Altenhilfe
b) Bildung und Erziehung
c) Wohlfahrtspflege
d) Öffentliches Gesundheitswesen
e) Völkerverständigung
f) Kultur, Kunst und Denkmalpflege sowie
g) Natur- und Umweltschutz
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) finanzielle Unterstützung der Gemeinwesenarbeit für die Bewohner und das soziale Umfeld der Wohnanlage in Bad Grönenbach nach dem Konzept „Lebensräume für Jung und Alt“ (vorrangiger zu erfüllender Zweck der Stiftung).
b) die Förderung einer erweiterten Gemeinwesenarbeit in der Marktgemeinde Bad Grönenbach.
Diese umfasst insbesondere
Die Stiftung kann auch bedürftige Personen selbstlos unterstützen.
Die Regierung von Schwaben hat am 26. November 2014 die „Bürgerstiftung Bad Grönenbach“ als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.